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AGB´s

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Vertraulichkeit

§ 1 Die Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung von Wick Immobilien an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Angebotsempfänger hiergegen und schließt daraufhin der Dritte den vom Makler nachgewiesenen Vertrag, so schuldet der Angebotsempfänger die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.

Vorkenntnis

§ 2 Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, uns dies unverzüglich -spätestens innerhalb von fünf Tagen mit Angabe der Informationsquelle schriftlich anzuzeigen.
Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.

Höhe der Maklerprovision

§ 3 Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages aufgrund der Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit von Wick Immobilien wird die marktübliche Provision in Höhe von 3,57% aus dem Kaufpreis, d.h. 3% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

Die Vermietungskonditionen betragen 2,38 Monatsmieten, d.h. 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vorstehenden Provisionssätze gelten, sobald in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit

§ 4 Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bzgl. des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend.
Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserteilung zur Zahlung fällig. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

Verjährung

§ 5 Sollte das von uns nachgewiesene Objekt innerhalb von 6 Monaten durch einen anderen Makler oder privat erworben werden, so ist die Maklergebühr in voller Höhe an uns zu bezahlen.

Ersatz- und Folgegeschäfte

§ 6 Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt, (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u.a.) sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Gebot abweicht.
Das gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. dem Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.

Doppeltätigkeit

§ 7 Wick Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

Informationspflichten des Auftraggebers

§ 8 Wir sind berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.

Haftung, Schadensersatzanspruch

§ 9 Die Angebote erfolgen aufgrund der vom Verkäufer an Wick Immobilien erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird von Wick Immobilien nicht übernommen. Der Käufer bzw. der Mieter ist deshalb selbst verpflichtet, diese Angaben vor Vertragsabschluss selbst nochmal zu prüfen. Es kann ebenso keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das angebotene Objekt nicht anderweitig vermietet bzw.
verkauft wird.
Schadensersatzansprüche gegen Wick Immobilien sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beträgt drei Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung.

Widerrufsbelehrung

§ 10 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Wick Immobilien, Nörerstraße 26/A, 94469 Deggendorf, Tel: 0991 / 34467848, Fax: 0991 / 34467849, info@wick-immo.com] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Schlussbestimmungen

§ 11 Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]