AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen De Jure

1. Geltung
Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und WICK Immobilien ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

2. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Die von WICK Immobilien übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von WICK Immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten.

3. Vorkenntnis
Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, uns dies unverzüglich -spätestens innerhalb von fünf Tagen mit Angabe der Informationsquelle schriftlich anzuzeigen.
Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.

3. Maklerprovision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis.
Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages aufgrund der Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit von Wick Immobilien wird die marktübliche Provision in Höhe von 3,57% aus dem Kaufpreis, d.h. 3% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

Die Vermietungskonditionen betragen 2,38 Monatsmieten, d.h. 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vorstehenden Provisionssätze gelten, sobald in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie (s.o.) bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, je inkl. 19% ges. MwSt.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs & Fälligkeit

Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bzgl. des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend.
Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserteilung zur Zahlung fällig. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

5. Verjährung

Sollte das von uns nachgewiesene Objekt innerhalb von 6 Monaten durch einen anderen Makler oder privat erworben werden, so ist die Maklergebühr in voller Höhe an uns zu bezahlen.

6. Ersatz- und Folgegeschäfte

Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt, (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u.a.) sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Gebot abweicht.
Das gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. dem Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.

7. Doppeltätigkeit 
Wick Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

8. Informationsplicht des Auftraggebers 
Wir sind berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.

9. Haftung & Schadensersatzansprüche 

Die Angebote erfolgen aufgrund der vom Verkäufer an Wick Immobilien erteilten Auskünfte. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von WICK Immobilien nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen. Es kann ebenso keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das angebotene Objekt nicht anderweitig vermietet bzw. verkauft wird. Schadensersatzansprüche gegen Wick Immobilien sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beträgt drei Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung.

10. Widerrufsbelehrung 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Wick Immobilien, Nörerstraße 26/A, 94469 Deggendorf, Tel: 0991 / 34467848, Fax: 0991 / 34467849, info@wick-immo.com] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.